Gebäudemodernisierungsgesetz 2026
Was muss man als Hausbesitzer wissen und wie ist die Änderung einzuordnen
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes geht auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 zurück und wurde später durch ein Eckpunktepapier konkretisiert.
Für Eigentümer bedeutet das: Künftig sollen die Regeln für Heizungen enger mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt und zugleich die europäischen Vorgaben für Gebäude umgesetzt werden. Es geht also nicht nur um die Frage, welche Heizung zulässig ist, sondern auch darum, welche Lösung langfristig zum Gebäude und zum Standort passt.
Was sich im Wesentlichen ändert
Neben der Umbenennung des Gesetzes sind vor allem die Abschaffung der §71 bis 71p sowie des §72 des GEG zentral. Damit würde die pauschale 65%-Erneurbare Energien-Vorgabe und auch die Beratungspflicht beim Heizungstausch entfallen.
Ausgewählte gesetzliche Änderungen durch das GMG im Überblick
- Kein 65%-Zwang: Die Pflicht, beim Einbau neuer Heizungen 65% erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt. Der Einbau moderner Gas- und Ölheizungen ist wieder möglich ohne die Auflage auch Wasserstoff umrüstbar zu sein.
- Entfall Beratungspflicht: Wer eine fossile Heizung einbaut, müsste sich dafür künftig nicht mehr gesondert beraten lassen.
- Kein Betriebsverbot: Das GMG würde die geplanten Verbote für Öl- und Gaskessel ab 2045 (§ 72 GEG) nicht übernehmen. Bestehende Heizungen genießen weiterhin Bestandsschutz.
- Bio-Treppe (ab 2029): Wer Öl- oder Gasheizungen einbaut, muss ab 2029 verbindlich einen steigenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen (Bio-Gas/Öl) sicherstellen (Start: 10 % ab 2029). Das ist im Grunde nicht neu. Hier wurde der Ansatz des GEG (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040) entschärft.
Der vollständige Gesetzentwurf soll nach aktuellen Angaben noch im April 2026 fertiggestellt und im Kabinett beschlossen werden, so dass das neue Gesetz (GMG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. Juli 2026 ersetzen.
Aussagen zu ergänzenden Regelwerken
- Förderung / BEG: Die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen und Wärmepumpen (Bundesförderung effiziente Gebäude) bleibt bis mindestens 2029 bestehen.
- Wärmeplanungsgesetzt (WPG): Nach den bisher bekannten Eckpunkten soll die enge Kopplung zum GMG aufgelöst werden. Damit verliert auch die Wärmeplanung ihre bisherige Funktion als Auslöser bestimmter Heizungsfristen im Gebäude.
- Fernwärmeversorgung: Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (ABVFernwärmeV) soll geändert werden, so dass u. A. die Wärmepreise für Kunden und Mieter fair und transparent sind und die Planungssicherheit für Wärmenetzbetreiber gesichert werden.
- Grüngasquote: Zusätzlich plant die Bundesregierung ab 2028 eine Quote für Gaslieferanten: Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl sollen verpflichtend einen wachsenden Anteil grüner Brennstoffe, etwa Biomethan oder synthetisches Methan, beimischen oder bilanziell nachweisen. Das regelt ein separates Gesetz.
Was das bedeutet
Viele private Hausbesitzer fragen sich derzeit, ob sie wegen des angekündigten GMG mit einer neuen Heizung besser noch warten sollten. Wichtig ist: Stand heute gilt weiterhin das GEG. Das GMG basiert bislang auf Eckpunkten der Bundesregierung und ist nach den vorliegenden Quellen noch nicht als endgültiges Gesetz in Kraft. Ein Beschluss der dargestellten Kernpunkte durch den Bundestag scheint jedoch sehr wahrscheinlich.
Pro und Contra aus Eigentümersicht
Vorteile
- mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik
- geringerer politischer Druck beim Heizungstausch
- weniger Abhängigkeit von kommunalen Fristen im Einzelfall
- eventuell weniger Bürokratie und mehr Praxistauglichkeit
Nachteile
- mehr Eigenverantwortung bei technisch und wirtschaftlich komplexen Entscheidungen
- höheres Risiko, in eine auf Dauer teure fossile Lösung zu investieren
- Unsicherheit bei Grüngas-Verfügbarkeit und Preisentwicklung
- mögliche spätere politische Nachsteuerung, wenn Klimaziele verfehlt werden
Für die meisten Hausbesitzer besteht derzeit kein akuter Zwang, eine funktionierende Heizung sofort zu ersetzen. Wer jedoch eine alte, störanfällige oder ohnehin sanierungsbedürftige Anlage hat, sollte Entscheidungen nicht allein an der Hoffnung auf lockerere Regeln festmachen.
Auch wenn das GMG mehr Spielraum bringen sollte, bleiben Brennstoffkosten, CO2-Kosten und langfristige Wirtschaftlichkeit entscheidend. Gerade bei fossilen Heizsystemen besteht weiterhin ein relevantes Kostenrisiko. Das ist für Eigentümer oft wichtiger als die reine Frage, ob eine einzelne gesetzliche Vorgabe wegfällt. Die Entscheidung für einen neuen Wärmeerzeuger sollte also nicht primär auf Basis der Investitionskosten getroffen werden, sondern mit Berücksichtigung der Betriebskosten über 20 Jahre Betriebsdauer und Versorgungssicherheit trotz aller Unwägbarkeiten zukünftiger politischer und marktwirtschaftlicher Entwicklungen.
Fazit
Für Wohngebäudeeigentümer ist das geplante GMG kein eindeutiger Vorteil und kein eindeutiger Nachteil — es ist vor allem eine Verlagerung von Verantwortung. Kurzfristig ist es für viele angenehmer, weil es Vorgaben lockert und Optionen öffnet. Langfristig ist es nur dann ein Vorteil, wenn Eigentümer die neue Freiheit fachlich gut nutzen. Ohne fundierte Beratung kann genau diese Freiheit zum Nachteil werden, weil man sich leichter für eine scheinbar günstige, später aber teure oder unpassende Lösung entscheidet.
Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Denken Sie ganzheitlich über Nutzung und Verbesserungsmöglichkeiten für Ihr Gebäude nach. Wichtig sind vor allem:
- keine übereilte Entscheidungen treffen
- baulichen Zustand des Hauses und Zustand der bestehenden Heizung prüfen
- kommunale Wärmeplanung beobachten
- Optionen für den Wärmeerzeuger in Verbindung mit Maßnahmen an der thermischen Hülle durchdenken
- Förderfähigkeit frühzeitig klären
Quellen
- Gesetzte im Internet: Eckpunkte GMG (ab Juli 2026): https://geg-info.de/gmg_2026/index.htm
- Eckpunktpapier der CDU/CSU/SPD-Fraktion: cdu-csu-spd_eckpunkte-gebaeudemodernisierungsgesetz.pdf

Regelwerk für Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Grafik verdeutlicht anschaulich, wie die europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht über das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) überführt werden und dabei eng mit flankierenden Instrumenten wie kommunaler Wärmeplanung und Förderprogrammen verzahnt sind.