Beratungsleistung


Die Leistungsbausteine im Detail

Energieausweis

Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist er grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt zwei Varianten: Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der vergangenen Jahre. Welcher Energieausweis sinnvoller ist, hängt vom Gebäude und vom gewünschten Informationsumfang ab. Der Bedarfsausweis ermöglicht in der Regel eine detailliertere energetische Bewertung.

Bis Ende 2026 ist bei bestimmten älteren Wohngebäuden noch ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2027 können Eigentümer bestehender reiner Wohngebäude bei einer Neuausstellung grundsätzlich zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

Erstberatung / vor Ort

Die energetische Erstberatung vor Ort bietet eine erste fachliche Einschätzung zum energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt sinnvolle Sanierungs- und Optimierungsmöglichkeiten auf. Dabei werden die wichtigsten Bauteile und die Anlagentechnik betrachtet und die Ergebnisse direkt vor Ort verständlich erläutert.

Im Unterschied zum geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erfolgt die Erstberatung ohne standardisierte Ausarbeitung und ohne den umfangreichen Beratungsbericht des iSFP. Die wesentlichen Ergebnisse und Empfehlungen werden vor Ort besprochen und können bei Bedarf in einem kurzen Ergebnisbericht zusammengefasst werden. Wird anschließend ein iSFP beauftragt, können die Kosten der Erstberatung angerechnet werden.

Die Erstberatung eignet sich auch besonders für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie kann beispielsweise zur Vorbereitung einer Eigentümerversammlung dienen, auf der eine weiterführende Energieberatung oder bereits konkret geplante Sanierungsmaßnahmen beraten und beschlossen werden sollen.

Energieberatung / iSFP

Eine durch den Bund geförderte Energieberatung hat für Sie viele Vorteile:

  • Ein durchdachtes auf Ihr Bedürfnisse abgestimmtes Konzept zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie, um die eigenen finanziellen Mittel besser zu planen.
  • Ein höheres Fördervolumen und einen höheren Fördersatz für Einzelmaßnahmen bspw. an der Gebäudehülle.
  • Das BAFA gewährt einen Zuschuss von 50% - je nach Gebäude bis zu 850,-€.

Ablauf einer umfassenden Energieberatung:

  • Erstgespräch vor Ort und Datenaufnahme
  • Energetische Bilanzierung des Ist-Zustandes
  • Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  • Abstimmung des individuellen Sanierungs-fahrplans (iSFP) und Fördermittelberatung
  • Erstellung des iSFP mit Umsetzungshilfe – entweder Schritt für Schritt (Einzelmaßnahmen) oder als Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Abschlussgespräch

 

Wärmepumpen-Check

Der Wärmepumpen-Check zeigt, ob ein Gebäude die Voraussetzungen für einen effizienten und praktikablen Betrieb einer Wärmepumpe erfüllt. Dabei werden sowohl der energetische Zustand als auch die technischen und räumlichen Rahmenbedingungen betrachtet.

Im Kern wird die Frage beantwortet, ob das Gebäude niedertemperaturfähig ist und mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen ausreichend beheizt werden kann. Grundlage für eine erste Bewertung können bspw. vorhandene Daten aus dem Energieausweis.

Darüber hinaus werden ein geeigneter Aufstellort der Wärmepumpe, der erforderliche Platzbedarf und der Schallschutz berücksichtigt. Daraus ergibt sich auch, ob eine Monoblock- oder Splitwärmepumpe eingesetzt werden kann. Auch die vorhandene Elektroinstallation muss die technischen Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe erfüllen.

Heizlastberechnung

Die Heizlastberechnung ermittelt, wie viel Wärme ein Gebäude bei niedrigen Außentemperaturen benötigt, um die gewünschten Raumtemperaturen zuverlässig zu halten. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für die richtige Dimensionierung von Wärmepumpe, Heizkessel und Heizflächen und hilft, Über- oder Unterdimensionierungen zu vermeiden.

Die richtige Dimensionierung sollte insbesondere als Grundlage für die Einholung und Bewertung von Angeboten dienen. Bei staatlich geförderten Maßnahmen ist zudem eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 erforderlich. Sie bildet gleichzeitig die Grundlage für die passende Auslegung der Wärmeüberträger – also Heizkörper und Fußbodenheizung – sowie für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.

Energetische Baubegleitung

Die energetische Baubegleitung durch einen zertifizierten Energieberater stellt die fachgerechte Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sicher.

Von der Planung bis zum Abschluss werden technische Anforderungen geprüft, die Ausführung kontrolliert und mögliche Fehler wie Wärmebrücken oder Feuchteschäden vermieden. Abschließend werden die Maßnahmen dokumentiert und bestätigt.

Für den Bauherrn ist diese Begleitung oft unverzichtbar, da sie eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt vieler staatlicher Fördermittel von KfW oder BAFA darstellt.

Finanziell wird die Baubegleitung selbst massiv unterstützt: Es können Zuschüsse von bis zu 50 % der Beratungskosten beantragt werden. So profitieren Immobilienbesitzer nicht nur von einer höheren Ausführungsqualität, sondern auch von einer maximalen Ausschöpfung finanzieller Förderungen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.